Umsetzung

Umsetzung

Vorgehensweise bei kleinen Mitarbeitergruppen (bis ca. 20)

  • Planung
  • Information der MitarbeiterInnen
  • Gestaltungsworkshops mit MitarbeiterInnen nach den Vorgaben der Arbeits-Bewertungs-Skala ABS Gruppe
    • Belastungen erfassen, bewerten und präzisieren
    • Maßnahmen ableiten
  • Umsetzungsbesprechung mit den Führungskräften und Rückmeldung an die MitarbeiterInnen
  • Dokumentation und Umsetzung
  • Wirkungskontrolle

Vorgehensweise bei großen Mitarbeitergruppen (ab ca. 20) 

  • Planung mit Betriebsführung, PFK, Betriebsrat oder SVP, eventuell externe Berater
  • Information der MitarbeiterInnen
  • Fragebogenerhebung psychischer Belastungen auf vier Dimensionen
  • Information über die Ergebnisse
  • Gestaltungsworkshops mit ausgewählten MitarbeiterInnen
    • Belastungen präzisieren
    • Maßnahmen ableiten
  • Umsetzungsbesprechung mit den Führungskräften und Rückmeldung an die MitarbeiterInnen
  • Dokumentation und Umsetzung
  • Wirkungskontrolle (ein Jahr nach Umsetzungsbeginn)

 

Die Evaluierung psychischer Belastungen ist vollständig wenn:

  1. Psychische Belastungen mit geeigneten Verfahren standardisiert ermittelt wurden
  2. Messergebnisse beurteilt sind (wo ist welcher Handlungsbedarf)
  3. Geeignete ursachenbezogene, kollektiv wirksame Maßnahmen abgeleitet sind
  4. Maßnahmen umgesetzt werden und im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument eingetragen sind
  5. Die Wirksamkeit überprüft wird

Weiterführende Informationen

Wird die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen und Betriebliche Gesundheitsförderung gemeinsam bzw. kombiniert umgesetzt – was sicherlich einiges an Synergieeffekten für das Unternehmen bedeutet – braucht es eine intensive Planungsphase vor dieser Analyse, zu der Präventivkräfte (Arbeitsmedizin, Sicherheitsfachkraft) sowie ExpertInnen aus dem Bereich der Arbeitspsychologie hinzugezogen werden müssen.

Für den Prozess der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen sind grundsätzlich von Beginn an teilweise andere bzw. zusätzliche Aspekte mit zu berücksichtigen, die nach einer Ermittlung nicht mehr eingebracht werden können (z. B. Einteilung der Tätigkeitsgruppen). Diese und weitere hier nicht aufgeführte Punkte bedingen unbedingt Fach-Know-how.