Eine Vielzahl von Vorschriften im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz wie beispielsweise die Gefahrenevaluierung und die wiederkehrenden Überprüfungen haben in den letzten Jahren zu einem drastischen Sinken der Arbeitsunfälle und somit der Ausfallzeiten von MitarbeiterInnen und Selbständigen geführt. Hier finden Sie die notwendigen Informationen, die es Ihnen ermöglicht, die gesetzlichen Vorgaben leicht einzuhalten.
Allgemeines
Die beste Seite zur Erstellung Ihrer Gefahrenevaluierung. Hier finden Sie die Anleitung zur richtigen Unterweisung Ihrer MitarbeiterInnen und dadurch zur Vermeidung von Unfällen. Neben der Gefahrstoffdatenbank und einer Anleitung zur Arbeitsplatzevaluierung nach über 400 Branchen finden Sie auch Checklisten zur Ermittlung von möglichen Gefahren in Ihrem Betrieb: www.eval.at.
Durch einen engagierten Arbeitnehmerschutz in Ihrem Betrieb verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil und vermeiden zusätzlich Kosten für Nichtanwesenheitszeiten Ihrer MitarbeiterInnen. Genaue Zahlen finden Sie im Fehlzeitenreport 2007 unter dem Thema Kosten und Nutzen. www.arbeitundgesundheit.at
Der altersgerechte Arbeitsplatz wird aufgrund der demographischen Entwicklung immer wichtiger. Versuchen Sie rechtzeitig in Ihrem Betrieb auf diese Entwicklung zu reagieren. Anleitungen, erfolgreiche Beispiele und tolle Lösungen für Ihren Betrieb finden sie hier und unter www.arbeitundalter.at.
Die Standardseite mit den Grundinformationen zum Arbeitnehmerschutz. Wann müssen Maschinen überprüft werden? Wo liegen die Grenzwerte bei Arbeitstoffen? Wann ist eine Baustellenkoordination verpflichtend? Lenk- und Ruhezeiten Ihrer MitarbeiterInnen – alle Informationen schnell und einfach: www.arbeitsinspektion.gv.at
Für Betriebe mit bis zu 50 MitarbeiterInnen bietet die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) eine kostenlose präventivdienstliche Betreuung durch einen Arbeitsmediziner und eine Sicherheitsfachkraft. Hier kommen Sie zum Antragsformular der AUVA.
Die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) bietet eine Rückerstattung der Hälfte der Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, aber auch bei Arbeitsunfällen und Freizeitunfällen. Dies gilt nur für Betriebe mit bis zu 50 MitarbeiterInnen, die weiteren Voraussetzungen und das Rückerstattungsformular finden Sie hier.
Aushangpflichtige Gesetze müssen in jedem Betrieb aufliegen. Um dies zu erleichtern stehen diese online zur Verfügung. Sie kommen ihrer gesetzlichen Pflicht nach, wenn Sie Ihren MitarbeiterInnen elektronischen Zugang verschaffen. Auf der Seite der Wirtschaftskammer finden Sie entsprechende Informationen.