Koordination in arbeitsmedizinischen und gesundheitsfördernden Fragen
Optimale Abstimmung zwischen Anbietern (Ärzten, Betrieben im Bereich der Gesundheitsförderung, Sozialversicherungsträger, ...) und Kunde = Vermittlung
Optimale Betreuung und Qualitätssicherung im Bereich der Arbeitsmedizin und der Gesundheitsförderung durch: → Verfügbarmachung auf Aufbereitung der neuesten arbeitsmedizinischen Kenntnisse, neuer Gesetzesvorlagen und Bestimmungen (z.B. VGÜ) → Begutachtung-Stellungnahme zu den einschlägigen Vorhaben (z.B. Sozialministerium) → Beistand bei arbeitsmedizinischen Fragen (z.B. Konflikten) → Erfahrungsaustausch zwischen Medizinern, Gesundheitsmanagern und Betrieben sowie untereinander (z.B. Bildschirmarbeitsplätze, Schichtarbeit, Vorsorgeprogramme) → Vorfeldabklärung mit Behörden und Interessenvertretungen (z.B. Arbeitsinspektorat) - auch in Einzelfällen (Ermächtigungen) → Entlastung vom „Verwaltungskram".
Bewußtseinsbildung über sinnvolle und wirtschaftliche gesundheitsfördernde Maßnahmen → Gesundheitsförderung und Arbeitsmedizin als Wettbewerbsvorteil → Schaffung einer Unternehmenskultur dadurch bessere Identifikation, Leistung, Qualität, Verminderung der Fehlzeiten und vieles andere mehr
Öffentliche Meinungsbildung (Statements zu aktuellen gesundheitspolitischen und arbeitsmedizinischen Themen)
Erstberatung von Betrieben
Arbeitsmedizinische und gesundheitsfördernde Expertisen für Betriebsstättenplanung.
Einbindung von Experten zu neuen arbeitsmedizinischen und gesundheitspolitischen Problemstellungen
Spartenspezifische Aktualisierung von relevanten Problemen, z. B. standardisierter Fragebogen bei Berufsgruppen (Tischler - Staub / Friseure - Haut / Gastronomie - Rauch - Nachtarbeit)
Verfügbarmachung von neutraler Information über praxisnahe Fragen
Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
Teilnahme einzelner Arbeitsmediziner und im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung Tätigen an Felduntersuchungen
Arbeitsmedizinische Risikoberatung der Unternehmen bei neuen Arbeitstechnologien.