2.1 Grundlagen

Oberstes Ziel jedes Betrieblichen Gesundheitsmanagements muss es sein, dass die Gesundheit von Menschen am Arbeitsplatz nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird. Natürlich kann man Arbeitnehmer:innenschutz auch „nur“ unter dem Aspekt der Rechtssicherheit betrachten. Damit beraubt man sich allerdings eines Potenzials, das unter Aspekten der freien Kreativität, der Mitarbeiter:innenbindung, des Engagements und alternden Belegschaften immer wichtiger wird. 

Identifikation und Reduktion von Belastungen 

Ein erster Schritt liegt demnach in der Identifikation der wichtigsten Gesundheitsbelastungen im Betrieb und der Suche nach möglichen Maßnahmen zur Belastungsreduktion. Dabei sind sowohl Gefahren für die körperliche Gesundheit und Unversehrtheit der Mitarbeiter:innen zu berücksichtigen als auch Gefahren für die psychische Gesundheit. Der moderne Arbeitnehmer:innenschutz setzt hier einerseits auf die Expertise von Fachkräften und gesetzlich Beauftragten, immer stärker aber auch auf den Erfahrungshintergrund von Mitarbeiter:innen selbst, um praxisnahe Verbesserungsvorschläge gemeinsam zu erarbeiten und umzusetzen. 

Die Zugänge sind dabei vielfältig und umfassen u. a. Begehungen, Unterweisungen und Gruppendiskussionen. Diese können etwa im Rahmen der Evaluierung psychischer Belastungen durch Gruppeninterviews (z. B. ABS-Gruppen) oder im Rahmen von BGF-Projekten durch Gesundheitszirkel erfolgen. Aber auch bei der Evaluierung der körperlichen Gefahren und guter Ergonomie im Betrieb ist eine Einbindung der Mitarbeiter:innen wichtig. Sonst werden selten auftretende Gefahren oder Handhabungen leicht übersehen. Die Bereitschaft der Betroffenen, Verbesserungen mitzutragen und umzusetzen, steigt mit ihrer Einbindung – einer der wichtigsten Formen der Wertschätzung. Eine gute Evaluierung ist ein Instrument der Unternehmensentwicklung. 

Bei der Ermittlung und Beurteilung der körperlichen und psychischen Belastungen und zur Diskussion von Maßnahmen können Klein- und Mittelbetriebe bis 50 Mitarbeiter:innen auf Expert:innenwissen von AUVAsicher zurückgreifen. Themen können hier z. B. sein: Maschinensicherheit, Gefahren des elektrischen Stroms, Explosionsschutz, Lärm, Vibrationen, Gefahren durch chemische Stoffe, persönliche Schutzausrüstung, elektromagnetische Felder, Ladungssicherung, Brandschutz, Hautschutz, Mutterschutz, ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, Raumklima, Licht, betriebliche Wiedereingliederung, Suchtprävention oder Evaluierung psychischer Belastungen. Größere Betriebe haben über ihre Präventivfachkräfte, Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmedizin Zugang zum UVD (Unfallverhütungsdienst) der AUVA. 

Evaluierung psychischer Belastungen 

Der stark gestiegenen Bedeutung von psychischen Belastungen und Erkrankungen wird mit der Evaluierung der Bedingungen und Verhältnisse, unter denen Arbeit stattfindet, Rechnung getragen. Damit wird nicht nur ein Augenmerk auf Verbesserungsmöglichkeiten geworfen, sondern auch das Reden über diese Aspekte erleichtert. Folgende Faktoren – welche sowohl negative Belastungen als auch positive Ressourcen darstellen können – werden dabei analysiert: 

  1. Aufgabenanforderungen und Tätigkeiten

    z. B. hohe geistige oder emotionale Belastung
  2. Sozial- und Organisationskultur
    
z. B. mangelnde Unterstützung durch Führungskraft, Informations- und Kommunikationsmängel 
  3. Arbeitsumgebung und Arbeitszeit

    z. B. Lärm, gefährliche Arbeitsstoffe 
  4. Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation
    
z. B. Rollenkonflikte, häufige Unterbrechungen  

Wichtig ist, dass die Erhebung der relevanten Belastungsfaktoren und die daraus abgeleitete Entwicklung von konkreten Umsetzungsmaßnahmen im Betrieb systematisch zu erfolgen hat. 

Ohne konkretes Maßnahmenblatt, wer was wann umsetzt, wird daraus schnell ein zahnloses Instrument.

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