2.2 Planung und Vorbereitung

Zur Planung wird eine Steuergruppe gebildet. In dieser Gruppe sollten Führungskräfte, die Sicherheitsvertrauensperson bzw. der Betriebsrat, der/die Arbeitsmediziner:in, die Sicherheitsfachkraft und idealerweise auch ein/eine Arbeitspsycholog:in vertreten sein. 

In kleinen Betrieben besteht diese Gruppe oft nur aus der Führungskraft und der Sicherheitsvertrauensperson. Unter anderem werden folgende Fragen besprochen: 

Welche Gruppen von Mitarbeiter:innen können unterschieden werden? Mitarbeiter:innen, die ähnliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf Tätigkeit, Organisation, Sozialklima und Arbeitsumgebung haben, müssen bei der Erfassung der Belastungen und Ressourcen/Kraftquellen und bei der Ableitung von Maßnahmen zu einer Gruppe zusammengefasst werden. Zusätzlich zu den unterschiedlichen Mitarbeiter:innengruppen muss auch die Gruppe der Führungskräfte berücksichtigt werden. In jeder Gruppe wird dann eine Evaluierung mit einer für diese Gruppe spezifischen Gefahrenermittlung und auch spezifischen Maßnahmenfestlegung durchgeführt. 

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Gruppeneinteilungen:

  • Tischlerei
 
    - Arbeitskoordination (5 MA) 
    - Werkstatt (19 MA) 
    - Montage (2 MA)
 
  • Metallverarbeitender Betrieb
 
    - Führungskräfte (4 MA) 
    - Schweißen & Brennschneiden (16 MA) 
    - Endmontage (10 MA) 
    - Schlosserei (4 MA) 
    - Technisches Büro (5 MA) 
    - Verwaltung, Vertrieb, Einkauf (11 MA) 
  • Sägewerk 
    - Büro - Betriebsleitung (4 MA) 
    - Rundholzplatz (6 MA) 
    - Zerspanerlinie (7 MA) 
    - Staplerfahrer (3 MA) 
    - Schnittholz (4 MA) 
    - KCSU – BBS – TC – BKO (8 MA) 
    - Paketierung – Trockenkammer (7 MA) 
    - Werkstatt (3 MA) 

Jeweils kann das in der Kleingruppe erarbeitet werden; für das Finden guter Lösungen und Planung der Umsetzung empfiehlt sich, die Einbindung interner und externer Expert:innen. Manches braucht eine Umstellung ohne Kosten, manches wird zur langfristigen Investition.

Standardisiertes Messverfahren

Zur Erhebung psychischer Belastungen muss ein standardisiertes Messverfahren eingesetzt werden. 

Hier hat die Arbeitsinspektion in einem Leitfaden (siehe unten) Kriterien festgelegt, die anerkannte Verfahren erfüllen müssen. Zur Erhebung von Belastungen stehen Beobachtungsverfahren (z. B. SIGMA), Einzelinterviews (z. B. SGA), Fragebögen (z. B. BASA II, KFZA) oder moderierte Gruppengespräche (z. B. ABS-Gruppe) zur Verfügung. Auf der Evaluierungsplattform können kostenfreie Verfahren bezogen werden.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen dabei vorwiegend an der Quelle bzw. den Ursachen der arbeitsbedingten psychischen Belastungen ansetzen und nicht nur beim Verhalten der Personen. 

Beispiele für Maßnahmen, die an den Ursachen ansetzen sind: Häufigkeit von Unterbrechungen und Zeitdruck reduzieren z.B. durch rechtzeitige Information und Planung, Signalisierung störungsfreier Zeiten, Ansprechen und Bewältigen von Konflikten, soziale Unterstützung durch Vorgesetzte und Kollegen fördern, Entwicklungsmöglichkeiten (lebenslanges Lernen, Aufstieg), Vereinbarkeit Arbeit/ Privatleben, Aufgabenvielfalt und Abwechslung, Entscheidungsspielräume und Beteiligungsmöglichkeiten schaffen, Anerkennung, eine optimierte Verteilung der Arbeit mit klar definierten Arbeitsaufgaben und Rollen, Transparenz bei Entscheidungen, rechtzeitige und ausreichende Information. 

Die Moderation der Gruppengespräche sollte durch Personen erfolgen, die über Moderationserfahrung und über Wissen zu arbeitspsychologischen Gestaltungsmöglichkeiten verfügen. Die Workshops sollten nicht von Personen moderiert werden, die hierarchisch über- oder untergeordnet sind. 

Die Abläufe, die unten dargestellt werden, stellen typische Vorgehensweisen dar.

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