Eine Vielzahl von Vorschriften im Arbeitnehmer:innenschutzgesetz wie beispielsweise die Gefahrenevaluierung und die wiederkehrenden Überprüfungen haben in den letzten Jahren zu einem drastischen Sinken der Arbeitsunfälle und somit der Ausfallzeiten von Mitarbeiter:innen und Selbständigen geführt. Hier finden Sie die notwendigen Informationen, die es Ihnen ermöglicht, die gesetzlichen Vorgaben leicht einzuhalten.

Allgemeines - Gefahrenevaluierung 

Die beste Seite zur Erstellung Ihrer Gefahrenevaluierung. Hier finden Sie die Anleitung zur richtigen Unterweisung Ihrer Mitarbeiter:innen und dadurch zur Vermeidung von Unfällen. Neben der Gefahrstoffdatenbank und einer Anleitung zur Arbeitsplatzevaluierung nach über 400 Branchen finden Sie auch Checklisten zur Ermittlung von möglichen Gefahren in Ihrem Betrieb: www.eval.at.

Durch einen engagierten Arbeitnehmer:innenschutz in Ihrem Betrieb verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil und vermeiden zusätzlich Kosten für Nichtanwesenheitszeiten Ihrer Mitarbeiter:innen. Genaue Zahlen finden Sie im Fehlzeitenreport 2022 unter dem Thema Kosten und Nutzen. 

Der altersgerechte Arbeitsplatz wird aufgrund der demographischen Entwicklung immer wichtiger. Versuchen Sie rechtzeitig in Ihrem Betrieb auf diese Entwicklung zu reagieren. Anleitungen, erfolgreiche Beispiele und tolle Lösungen für Ihren Betrieb finden sie hier und unter www.arbeitundalter.at.

Grundinformationen zum Arbeitnehmer:innenschutz finden sich auf der Seite des Arbeitsinspektorats. Wann müssen Maschinen überprüft werden? Wo liegen die Grenzwerte bei Arbeitsstoffen? Wann ist eine Baustellenkoordination verpflichtend? Wann braucht es Lenk- und Ruhezeiten der Mitarbeiter:innen? – Alle Informationen schnell und einfach: www.arbeitsinspektion.gv.at

Für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeiter:innen bietet die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) eine kostenlose präventivdienstliche Betreuung durch einen/eine Arbeitsmediziner:in und eine Sicherheitsfachkraft. Hier kommen Sie zum Antragsformular der AUVA.

Die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) bietet eine Rückerstattung der Hälfte der Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, aber auch bei Arbeitsunfällen und Freizeitunfällen. Dies gilt nur für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeiter:innen, die weiteren Voraussetzungen und das Rückerstattungsformular finden Sie hier.

Aushangpflichtige Gesetze müssen in jedem Betrieb aufliegen. Um dies zu erleichtern, stehen diese online zur Verfügung. Sie kommen Ihrer gesetzlichen Pflicht nach, wenn Sie Ihren Mitarbeiter:innen elektronischen Zugang verschaffen. Auf der Seite der Wirtschaftskammer finden Sie entsprechende Informationen.

Weitere Informationen zur Gefahrenevaluierung finden Sie im Präventionsforum Plus

Sicherheit und Arbeitsinspektorat

Für schwierige Fragen stehen Ihnen das Arbeitsinspektorat des 14. Aufsichtsbezirkes (Tirol) unter 0512/24904-0 oder der Unfallverhütungsdienst der AUVA, Landesstelle Salzburg, Außenstelle Innsbruck unter 0512/52056-0 zur Verfügung.

Betriebe unter 50 Mitarbeiter:innen: kostenlose Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Jeder Betrieb ist verpflichtet, sich durch eine Sicherheitsfachkraft betreuen zu lassen. Die Möglichkeiten für Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmer:innen finden Sie auf der Seite der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) unter AUVAsicher.

Weiterführender Link zum Arbeitsinspektorat