Seit März 2005 gibt es in Tirol den Verein „Plattform Arbeitsmedizin und Gesundheitsförderung im Betrieb", der seit 1.4.2008 mit neuem Namen und neuem Erscheinungsbild auftritt: "Plattform Gesundes Arbeiten". Dieser Verein ist getragen von den Sozialpartnern Wirtschaftskammer Tirol, Arbeiterkammer Tirol, ÖGB, Industriellenvereinigung Tirol, der Ärztekammer Tirol, den Sozialversicherungsträgern (TGKK, SVA der gewerblichen Wirtschaft, AUVA), Privaten Versicherungen (Uniqa), 4 Tiroler Großbetrieben (Swarovski Wattens, Sandoz, Plansee und Felder) sowie dem Land Tirol als strategischem Partner.
Neben den Vereinsorganen besteht ein Arbeitsmedizinischer Beirat, der sich vor allem der Aus- und Weiterbildung der Arbeitsmediziner annehmen soll.
Ziele
Ziel des Vereins ist es impulsgebend im Bereich der Arbeitsmedizin und der Gesundheitsförderung in Betrieben zu sein. Gesundheitsförderung funktioniert jedoch nur dann, wenn die Betreuung der Betriebe und der Arbeitnehmer vor Ort erfolgt. (weiterlesen)
Aktivitäten
Die bisherigen Aktivitäten erstreckten sich einerseits in der Durchführung von Gesundheitstagen in allen Tiroler Bezirken, wobei im Rahmen dieser Gesundheitstage die Unternehmen einfache, meist kostengünstige Anregungen erhalten haben, wie sie in ihrem Betrieb Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter einführen bzw. durchführen können. Neben diversen Untersuchungen wurden einen ganzen Tag lang eine Vielzahl von Vorträgen zu Themen wie „Fit und Produktiv im Büro“, Alkohol eine lösbare Aufgabe“ sowie Workshops eines Kinesiologen und Lachjoga angeboten, die sich eines regen Zuspruches erfreuen. (weiterlesen)
Aufgaben
- Koordination in arbeitsmedizinischen und gesundheitsfördernden Fragen
- Optimale Abstimmung zwischen Anbietern (Ärzten, Betrieben im Bereich der Gesundheitsförderung, Sozialversicherungsträger, ...) und Kunde = Vermittlung
- Optimale Betreuung und Qualitätssicherung im Bereich der Arbeitsmedizin und der Gesundheitsförderung durch:
→ Verfügbarmachung auf Aufbereitung der neuesten arbeitsmedizinischen Kenntnisse, neuer Gesetzesvorlagen und Bestimmungen (z.B. VGÜ)
→ Begutachtung-Stellungnahme zu den einschlägigen Vorhaben (z.B. Sozialministerium)
→ Beistand bei arbeitsmedizinischen Fragen (z.B. Konflikten)
→ Erfahrungsaustausch zwischen Medizinern, Gesundheitsmanagern und Betrieben sowie untereinander (z.B. Bildschirmarbeitsplätze, Schichtarbeit, Vorsorgeprogramme)
→ Vorfeldabklärung mit Behörden und Interessenvertretungen (z.B. Arbeitsinspektorat) - auch in Einzelfällen (Ermächtigungen)
→ Entlastung vom „Verwaltungskram“. (weiterlesen)
