Allgemeines

Der Schutz der Gesundheit von werdenden und stillenden Müttern - wie etwa Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen - wird vom MSchG (Mutterschutzgesetz) geregelt. 

Wichtige Informationen zum Thema “Schwangerschaft und Mutterschutz” finden Sie zum einen auf der Seiter des Arbeitsinspektorats, zum anderen auf eval.at. 

 

Gut zu wissen

Schwangerschaft ist keine Krankheit. Nichtsdestotrotz ist der Embryo besonders empfindlich und auch die Mutter muss mit fortschreitender Schwangerschaft geschützt werden.

Das Risiko für Blutungen und Aborte in der Frühschwangerschaft ist zu den ersten 3 ausbleibenden Regelterminen 10-fach erhöht. In diesen ersten 10 Wochen wird nur selten eine Schwangerschaft dem Betrieb gemeldet. Frauen im gebärfähigen Alter sollten aber wissen, dass sie sich zu diesen Terminen schonen müssen. All zu oft müssen Frauen mit Blutungen in den vorzeitigen Mutterschutz gehen.

Eine frühe Meldung im entsprechenden Bereich erleichtert auch das Versetzen aus Arbeit mit ionisierender Strahlung oder fruchtschädigenden Chemikalien.

Weiterführende Informationen zum Themenbereich “Schwangerschaft und Mutterschutz” finden Sie bereits gefiltert im Präventionsforum Plus

Genauere Informationen betreffend Beschäftigungsbeschränkungen von werdenden und stillenden Müttern entnehmen Sie dem Präventionsforum Plus