AUVA: Arbeitsstoffe sind gemäß § 2 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) alle Stoffe, Gemische (Zubereitungen) und biologischen Agenzien, die bei der Arbeit verwendet werden. Unter „Verwenden“ fallen auch Tätigkeiten wie Gewinnen, Erzeugen, Anfallen, Entstehen, Gebrauchen, Verbrauchen, Bearbeiten, Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Beseitigen, Lagern, Aufbewahren, Bereithalten zur Verwendung und innerbetriebliches Befördern.
Arbeitgeber:innen müssen laut § 41 ASchG die Eigenschaften der Arbeitsstoffe herausfinden und die möglichen Gefahren bewerten, die von den Arbeitsstoffen aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihrer Verwendung ausgehen könnten. Dabei müssen sie feststellen, ob es sich um gefährliche Arbeitsstoffe handelt (z. B. explosionsgefährliche, brandgefährliche oder gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, biologische Arbeitsstoffe Risikogruppe 2-4).
Weiterführende Informationen der AUVA:
- Arbeitsstoffevaluierung durch die AUVA
- Messungen und Beratungen
- Beratungsangebote
- Krebserzeugende Arbeitsstoffe
- Branchen- und Stoffübersicht
- Publikationen
Aus- und WeiterbildungenKontakt
Fachkundiges AUVA-Organ:
Ing. Jennifer Stoifl - Außenstelle Innsbruck (Ing.-Etzel-Straße 17, 6020 Innsbruck)
jennifer.stoifl
+43 5 93 93-34841
Erkennen und Beurteilen von Arbeitsstoffen (Arbeitsinspektorat)
Was sind gefährliche Arbeitsstoffe, wie sind diese zu kennzeichnen, wie schaut ein Arbeitsstoffverzeichnis aus und wie kann eine Arbeitsstoffevaluierung durchgeführt werden?
Auf der Seite des Arbeitsinspektorats werden folgende Themen behandelt:
Notfallkarte der Wirtschaftskammer Tirol
Trotz aller Sicherheitstechnik besteht immer ein „Restrisiko“ und er kann vorkommen: ein schwerer Arbeitsunfall! In solch einem Krisenfall passieren in der Hektik leider auch Fehler.
Die Notfallkarte bietet die notwendige Unterstützung, um im Fall der Fälle schnell und effizient zu handeln. Beim richtigen Ablauf bei der Sofortmaßnahmen bis zur Unfallmeldung, der Verständigung von Angehörigen oder bei der Kommunikation nach innen und außen.
Gehen Sie einen Notfall durch und bereiten Sie sich vor.
Die Notfallkarte ist so knapp konzipiert, dass Sie sogar im Notfall Zeit haben, die Anleitungen zu lesen. Aber Sie sollten sie zur Hand haben.
Wir empfehlen, die Notfallkarte auf all Ihren Firmen-Mobiltelefonen einzurichten, so dass Sie und Ihre Mitarbeiter:innen jederzeit – im Fall der Fälle – professionell agieren können.
Sicherheit und Arbeitsinspektorat
Für schwierige Fragen stehen Ihnen das Arbeitsinspektorat des 14. Aufsichtsbezirkes (Tirol) unter 0512/24904-0 oder der Unfallverhütungsdienst der AUVA, Landesstelle Salzburg, Außenstelle Innsbruck unter 0512/52056-0 zur Verfügung.
Betriebe unter 50 Mitarbeiter:innen: kostenlose Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Jeder Betrieb ist verpflichtet, sich durch eine Sicherheitsfachkraft betreuen zu lassen. Die Möglichkeiten für Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmer:innen finden Sie auf der Seite der auva (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) unter AUVAsicher.
Weiterführender Link zum Arbeitsinspektorat