Das KJBG (Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz) beschäftigt sich mit dem Einsatz von Jugendlichen und Lehrlingen im Betrieb. Die entsprechende Verordnung (KJBG-VO) beschränkt oder verbietet jugendlichen Arbeitnehmer:innen Tätigkeiten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind. Siehe hier.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie der Seite vom Arbeitsinspektorat: Arbeitsbedingungen für Lehrlinge 

 

Wussten Sie, dass die Wirbelsäule männlicher Lehrlinge weniger belastbar ist als jene Älterer? Das hat zu vielen Schäden geführt, die zur Berufsaufgabe, zumindest zu vielen Krankenständen geführt haben. Neu am Arbeitsplatz zu sein bedeutet auch ein doppelt so hohes Unfallrisiko zu haben. Man kann einiges tun, um die Gelegenheit des Einstiegs zu nutzen - damit keine schlechten Gewohnheiten resultieren.

Themenspezifische, tiefergehende Informationen wie etwa …

  • Dürfen Jugendliche mit gefährlichen Arbeitsstoffen arbeiten?
  • Projektförderung der Lehre 
  • Lehrlingscasting der WKO - ein Gewinn für Unternehmen und Jugendliche 
  • Jugendliche: Geschützt in Ausbildung und Beruf 

… entnehmen Sie dem Präventionsforum Plus